Photovoltaik Einspeisevergütung: Die Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2023
Am 30.07.2022 trat eine Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) in Kraft. Seit über 20 Jahren regelt dieses Gesetz die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen in die öffentlichen Stromnetze. Für Betreiber privater Dach-Photovoltaikanlagen wird ab dem 01.01.2023 – ab dann gelten die meisten der neuen Regelungen – vieles einfacher und lukrativer. So soll die Energiewende hin zu mehr Solarstromversorgung gefördert werden.
Die Regel, dass nur maximal 70 % der Photovoltaik-Nennleistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen, entfällt für neue Solaranlagen mit einer Leistung bis 25 kWp komplett. Es gibt für diese Anlagen also keine Wirkleistungsbegrenzung mehr. Für bereits bestehende Anlagen gilt die Wirkleistungsbegrenzung jedoch weiterhin.
Mit der Neufassung des EEG werden erstmals auch Solaranlagen gefördert, die nicht auf dem Hausdach angebracht werden, sondern an anderen Stellen, zum Beispiel auf der Garage oder im Garten. Voraussetzung für die Förderung
ist aber ein Nachweis darüber, dass das Hausdach für die Photovoltaikanlage ungeeignet ist.
Jenseits des Privathaushaltes, werden auch Solaranlagen über Parkplätzen, landwirtschaftlichen Flächen und Moorböden gefördert werden.
Ab 2023 werden Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit sein. Bislang galt die Befreiung nur für Anlagen bis 10 kWp. Damit entfällt für fast alle Solaranlagen auf privaten Hausdächern die Einkommens- und Gewerbesteuer.
Für neue Anlagen bis 30 kWp ist es nicht mehr nötig, dass bei der Inbetriebnahme der Netzbetreiber anwesend ist. Es reicht, wenn Elektroinstallateure das übernehmen.
Vergütung bei Überschusseinspeisung |
Vergütung bei Volleinspeisung |
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bis 10 kWp |
8,6 Cent |
13,4 Cent |
bis 40 kWp |
7,5 Cent |
11,3 Cent |
bis 100 kWp |
6,2 Cent |
11,3 Cent |
bis 300 kWp |
6,2 Cent |
9,4 Cent |
bis 750 kWp |
6,2 Cent |
6,2 Cent |
Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das teilweise seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Seit Januar 2023 gilt das EEG 2023 nun vollständig.
Das Wichtigste in Kürze:
Hinweis: Mitte Dezember wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet, das umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen bedeutet: Rückwirkend zum 1.1.2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Ab 1.1.2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent, der schon bei der Angebotserstellung vom Installationsbetrieb zu berücksichtigen ist.
Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung am 7. Juli 2022 eine Neufassung beschlossen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Seit 1. Januar 2023 gelten nun alle Regelungen des EEG 2023, auch die notwendige EU-Freigabe liegt vor. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren.
Wir stellen hier die neuen EEG-Regelungen vor, die für Betreiber:innen wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten. Wir gehen nicht auf Änderungen bei Freiflächenanlagen oder beim Mieterstrom ein.
Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. 2023 sollen 9 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen. Ab 2026 sind 22 Gigawatt neue Anlagen das ambitionierte Ausbauziel. Es sollen also viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern. Die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen aufgebaut werden.
Netzbetreiber müssen ab 2025 ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Zudem werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Zudem sollen Netzanfragen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden. Nutzbar soll das jedoch erst in einigen Jahren werden.
Das neue EEG enthält einige Vereinfachungen: Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann ein zusätzlicher Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich.
PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den ursprünglichen Vergütungssätzen. Die neuen (höheren) Vergütungssätze gelten nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.
Für neue Anlagen, die seit 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung künftig nicht mehr einhalten müssen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch zukünftig die entsprechende Programmierung beibehalten.
Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Diese Vergütungssätze sind auch für neue Anlagen gültig, die in diesem Jahr (2023) in Betrieb gehen.
Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.
Beispiel Eigenversorgung: Eine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.
Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Für diese höhere Vergütung muss die Anlage vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Um auch in den kommenden Jahren von den Volleinspeise-Vergütungssätzen zu profitieren, müssen Sie das jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals an den Netzbetreiber melden.
Als feste Einspeisevergütung können Sie für die Volleinspeisung kalkulieren:
Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.
Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.
Wenn in anderen Quellen als Vergütungshöhe 13,4 bzw. 8,6 Cent für die Klasse bis 10 kWp genannt werden, sind das die "anzulegenden Werte", die ausbezahlt werden, wenn Sie als Betreiber:in den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Das ist bei typischen kleinen PV-Anlagen nicht der Fall, weil sich bei ihnen ein Stromverkauf an einen Direktvermarkter in der Regel nicht lohnt.
Die angegebenen Vergütungssätze sind dem EEG 2023 entnommen, das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die Werte der festen Einspeisevergütung stehen jedoch nicht direkt im Gesetzestext, sondern berechnen sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.
Für die Regelungen und Vergütungssätze seit dem 1.1.2023 liegt auch die Freigabe der EU-Kommission vor.
Und noch ein steuerlicher Hinweis: Zum 1. Januar 2023 wird beim Kauf einer Photovoltaikanlage ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent fällig. Die Verrechnung der Umsatzsteuer mit dem Finanzamt entfällt daher vollständig. Auf die vom Netzbetreiber ausgezahlte Einspeisevergütung wird ebenfalls keine Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Verzögert sich der Anlagenbau, wird dies jetzt nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Konkret wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, also die Degression der Vergütungssätze, bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die oben genannten Vergütungssätze bleiben also konstant, egal wann die Anlage in diesem Jahr 2023 in Betrieb geht.
Mit der hohen Fördervergütung sollen auch mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Auf diesen Dächern hat sich Photovoltaik bislang schlicht nicht gelohnt. Das sollen die neuen Vergütungssätze korrigieren. Mit den Neuregelungen ist auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich.
So kann eine Anlage auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und mit einer zweiten Anlage trotzdem das volle Potenzial der Dachflächen genutzt werden. Weil beide Anlagen technisch getrennt sein müssen (z.B. durch eigene Wechselrichter), ist diese Lösung eher weniger für Hausanlagen in der hier dargestellten Größe geeignet.
Die hohen Vergütungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die beste Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen mit einer Eigenversorgungsanlage erreicht wird. Dort ist zwar der Vergütungssatz für die Einspeisung geringer, aber der wirtschaftliche Vorteil ist größer, wenn Sie den Strom vom Dach selbst nutzen.
Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Konkrete Hinweise zur Umsetzung sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell gibt es noch keine Hinweise, was mit "nicht geeignet" gemeint ist und ob sich das auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht.
Und Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch z.B. einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Aus heutiger Sicht (Januar 2023) raten wir davon ab, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt.
Aktuell sind PV-Fachleute oft auf längere Zeit ausgebucht. Planen Sie Ihr Photovoltaik-Projekt daher am besten langfristig. Weitere Tipps dazu finden Sie in unserem Text Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist. Aktuelle ausführliche Informationen und Tipps rund um die Planung einer PV-Anlage finden Sie auch im neuen "Ratgeber Photovoltaik", der Anfang 2023 erscheinen wird.
Informieren Sie sich regelmäßig, denn Ende 2022 wurden weitere Vereinfachungen beschlossen, z.B. in steuerlicher Hinsicht (sowohl im Hinblick auf die Umsatzsteuer als auch auf die Einkommenssteuer) für PV-Anlagen auf Wohngebäuden. Die Verbraucherzentralen beraten nicht zu steuerlichen Fragen, nutzen Sie dazu gerne Expertenseiten.
R&D Energy GmbH
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