WILLKOMMEN IN DER ZUKUNFT
Nach Monaten harter Arbeit haben wir nun die perfekte Lösung, die unseren Kunden die beste Ausgangsbasis bietet. Ihr persöhnliches PV-Carport wartet auf Sie.
Nach Monaten harter Arbeit haben wir nun die perfekte Lösung, die unseren Kunden die beste Ausgangsbasis bietet. Ihr persöhnliches PV-Carport wartet auf Sie.
Folgend erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Veranstaltungen und Angebote.
Mit dem EEG 2021 wurde die kWp-Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage bei Eigenverbrauch gezahlt werden muss, von der über viele Jahre geltenden 10 kW- auf eine 30 kW-Grenze angehoben.
Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden müssen künftig keine EEG-Umlagefür den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen. Dies gilt sowohl für neue als auch bestehende sowie ausgeförderte Anlagen.
„Unbeschadet von Absatz 1 entfällt der Anspruch nach § 61 Absatz 1 bei Eigenversorgungen aus Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt.“
Mit der Anhebung der Bagatellgrenze auf das EU-Maß gemäß Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL Art. 21 (3) und Art. 22) entfielen bürokratischer Aufwand als auch zusätzliche Kosten für Betreiber kleinerer, in aller Regel privat genutzter Solaranlagen auf vielfach Ein- und Zweifamilienhäusern.
Die neue Regelung entspricht seit 2021 auch im Hinblick auf nicht geförderte Anlagen den Vorgaben von Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
EEG-Anlagen, die bereits vor der EEG-Novelle am 01.08.2014 zur Eigenstromerzeugung in Betrieb genommen wurden, genießen einen sogenannten Bestandsschutz und bleiben von der EEG-Umlagezahlung auf den eigenen Stromverbrauch befreit.
Von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch sind ferner Anlagenbetreiber befreit, die ihre Anlage als Inselanlage betreiben, wenn diese weder mittelbar noch unmittelbar mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist.
Zudem sind Letztverbraucher befreit, die sich vollständig mit Solarstrom versorgen und nur noch den Überschussstrom ohne Inanspruchnahme der Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Vom 19.10.2018 - 21.10.2018 könne Sie uns auf einer der größten Bau - Immobilien und Energiemessen in Ulm besuchen.
Wir werden mit einem tollen Stand und vielen neuen Informationen für Sie vor Ort sein. Weitergehend werden wir in einem abgesperrten Bereich unsere Drohnen vorstellen um zu zeigen, was hier möglich ist.
Die PV-Technik freut sich auf Ihr kommen.
PV-Carport
mehr autarkie durch Sonnenenergie
PV-Carport aus einer Hand - individuell und Energiebewust
RD - 01 und RD - 02
R&D Energy GmbH
PV-Technik
Riedmüller & Dempfle GbR
87727 Babenhausen
Rufen Sie einfach an unter
0173/7017668
01514/7572016
pv-technik.riedmueller@web.de
Besucher