Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt.

Daten und Fakten zum Marktstammdatenregister

Das Internetportal „Marktstammdatenregister“ ist am 31.1.2019 gestartet. Es wird einen umfassenden Überblick über zwei Millionen Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre ca. zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Solaranlagen, dort registrieren. Das Register wird von der Bundesnetzagentur betreut.

  •   Ziele des Marktstammdatenregisters
    Die Energiewende verändert die Energieversorgung in Deutschland. Aktuelle und zuverlässige Daten zur Strom- und Gasversorgung sind dabei unerlässlich. Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung gebündelt in einer Datenbank bereit.

    Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden so vereinfacht. Die zentrale Erfassung der Daten baut Bürokratie ab und verbessert gleichzeitig die Datenqualität und Transparenz. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der Energiewende. Gute Stammdaten helfen außerdem dabei, Strom und Gas effizient zu transportieren und zu vermarkten und so den Bau von Stromleitungen auf das erforderliche Minimum zu beschränken.

  •   Wer muss sich registrieren?
    Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen unterwww.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.

    Die Registrierung im Webportal muss nicht persönlich durchgeführt werden. Dies kann auch von einer anderen bevollmächtigten Person (Familie, Installateur, Dienstleister, etc.) übernommen werden.

Marktstammdatenregister Bundesnetzagentur Tulpenfeld 4
53113 Bonn

www.bundesnetzagentur.de/mastr

Webportal zum Marktstammdatenregister

www.marktstammdatenregister.de

Kontakt:

Tel. +49 228 14 - 3333

www.marktstammdatenregister.de

/kontakt

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  •   Gilt das auch für Bestandsanlagen?
    Im Marktstammdatenregister müssen sämtliche Bestandsanlagen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Das Register soll ein lückenloses Bild der deutschen Strom- und Gasversorgung enthalten. Das Register ist mit einem Datenbestand von migrierten Bestandsanlagen vor befüllt, eine Zuordnung dieser Anlagen zu ihren Betreibern kann aber aus Datenschutzgründen nicht vorgenommen werden.

  •   Welche Informationen müssen angegeben werden?
    Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform etc. Im Unterschied dazu können Bewegungsdaten, die die energiewirtschaftlichen Aktivitäten abbilden, nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Dazu gehören z.B. produzierte Strommengen und Speicherfüllstände.

  •   Pflichten und Fristen
    Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!

    Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals, also ab dem 31.1.2019.

    Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

  •   Rechtlicher Rahmen des Registers
    Das Marktstammdatenregister ist öffentlich zugänglich. Daten von natürlichen Personen und Daten, die nach der Verordnung zum Marktstammdatenregister als vertraulich eingestuft sind, werden nicht veröffentlicht. Dies gilt z.B. für die exakten Standortdaten von Solaranlagen mit einer Leistung von unter 30 kWp.

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Die Ausgestaltung des Registers ist in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geregelt. Die Verordnung ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und zuletzt im Januar 2020 novelliert worden.

 Verantwortung für Daten
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten im Marktstammdatenregister trägt jeweils der Dateninhaber selbst die Verantwortung. Wer Dateninhaber ist und dementsprechend die Datenverantwortung trägt, ist eindeutig geregelt:

Die Marktakteure sind für ihre eigenen Daten selbstverantwortlich. Bei Anlagen tragen deren Anlagenbetreiber die Datenverantwortung. Bei Netzen und Netzanschluss- Gegebenheiten sind die Netzbetreiber verantwortlich.

Dies gilt auch, wenn die Registrierung nicht vom Datenverantwortlichen persönlich vorgenommen wurde.

 Qualitätssicherung
Wichtige Daten der Anlagen und der Anlagenbetreiber unterliegen der Prüfung durch den Anschlussnetzbetreiber. Er gleicht die Daten des Marktstammdatenregisters mit seinen eigenen Daten ab. Wenn nötig, meldet er Daten als fehlerhaft und teilt die nach seiner Kenntnis korrekten Daten mit.

Die Bundesnetzagentur prüft und plausibilisiert die eingetragenen Daten. Duplikate und offensichtliche Fehler können schnell behoben werden.

Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Bundesnetzagentur und alle Nutzer des Registers wirken daran mit, dass im Marktstammdatenregister zutreffende Daten eingetragen sind.

 Kontakt & Hilfe
Unter www.marktstammdatenregister.de kann das Register aufgerufen und genutzt werden. Für Fragen gibt es dort eine FAQ. Außerdem ist eine Hotline der Bundesnetzagentur unter 0228/14-3333 (Mo, Di, Mi 8.00 – 16.30 Uhr,

Do 8.00 – 18.00 Uhr und Fr 8.00 – 12.00) Uhr eingerichtet. Für schriftliche Anfragen steht auf dem Webportal einKontaktformular zur Verfügung.

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Wichtige Infos für PV-Anlagenbetreiber !

Über den Button ,, Zur MaStR - Anmeldung,, gelangen Sie direkt auf die passende Seite. Hier könne Sie dann Ihre PV-Anlage registrieren. 

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